Marder können als Nützlinge angesehen werden, da auf ihrem Speiseplan unter anderem auch Ratten, Mäuse und Tauben stehen. Sie unterliegen in Österreich dem Jagdrecht. Das bedeutet, sie dürfen nur von dem zuständigen Jagdbeauftragten außerhalb der Schonzeiten gefangen oder getötet werden. In manchen Bundesländern gibt es Ausnahmeregelungen für landwirtschaftliche Betriebe mit Hühnerzucht.
Lebensraum und Schäden
Der Marder erschließt sich mehr und mehr den urbanen Lebensraum. Für Menschen kann das bedauerlicherweise manchmal unangenehme Begleiterscheinungen haben.
Denn Marder nutzen Autos gerne als Spielplatz und den noch warmen Motor auch gerne mal als Schlafplatz. Dabei knabbert er gerne Schläuchen, Kabeln und Kunststoffteilen. Ausserdem markiert der Marder gerne sein Revier - in diesem Fall das Auto.
Tipps: Wenn Ihr Auto betroffen ist, lassen Sie eine Motorwäsche vornehmen. Sie können darüberhinaus Stromabwehrsysteme einbauen lassen, um den Motorraum zu schützen.
Marder sind vorwiegend nachtaktiv. Tagsüber schlafen sie in geschützten Schlupfwinkeln, wie Dachböden. Dort ziehen sie auch ihren Nachwuchs auf. In der Nacht kann es zu erheblichen Lärmbelästigungen kommen, wenn Marder unter ihrem Dach wohnen.
Tipps: Entfernen Sie auffällige Kletterhilfen, die dem Marder behilflich sein könnten, ins Haus zu gelangen.Falls Sie die Einstiegsstelle nirgends entdecken können, lassen Sie sich von Experten beraten.
Repellents
Der Einsatz von Repellents kann sehr wirksam sein. Er wird als Staub, Granulat oder Flüssigkeit rund um die befallenen Stellen, z.B. das Auto oder die Regenrinne aufgetragen. Tiere, die mit den Marder-Repellents in Berührung kommen und sich anschließend putzen, werden vorübergehend "Geruchsblind" und werden die stelle künftig meiden. Es werden allerdings keine gesundheitlichen Schäden davon getragen.