Ist der Hausschwamm gefährlich?
Unter allen holzzerstörenden Pilzen in Gebäuden ist der Hausschwamm der gefährlichste. Generell richtet der Hausschwamm auch im Vergleich zu anderen Bautenschädlingen (Hausbock, Nagekäfer) oftmals den größten Schaden an. Das liegt einerseits an seiner rapiden Ausbreitungsgeschwindigkeit und andererseits an seinen speziellen Überlebensmechanismen. Vor allem aber kann der Hausschwamm sich oft unbemerkt ausbreiten, da seine Stränge im Mauerwerk schier unsichtbar unterhalb vom Mauerputz verlaufen.
Gerade unter den privaten Haussanierern, die sich mit dem günstigen Kauf eines alten Hauses, durch viel Eigenarbeit ihr Eigenheim aufbauen, sind die Bedrohungen durch den Hausschwamm real, wie auch einschlägige Fernsehsendungen jedes Jahr bestätigen.
Strangmyzel
Wie gefährlich ist der Hausschwamm?
Durch das schnelle, oftmals unbemerkte Wachstum ist ein Befall nicht zu unterschätzen. Die Ausbreitung als auch der Schaden ist beträchtlich. Der Faktor Zeit spielt die größte Rolle. Es sollte sofort reagiert werden und ein Fachbetrieb zur ersten Begutachtung beauftragt werden. Je schneller Sie Maßnahmen setzen, desto eher können Sie Gefahren und Kosten verringern.
Was sollte man dagegen tun? Was macht der professionelle Fachbetrieb?
Im ersten Schritt wird das Schadbild genau inspiziert und das Gesamtobjekt begutachtet. Dabei werden die Bauteile auf Vorkommnisse von Fruchtkörper, Oberflächen- und Strangmyzel als auch mögliche Wasserschäden und Feuchtigkeitsquellen untersucht. Bei uneindeutigen Ergebnissen können auch Beprobungen an ein Labor zur DNA-Analyse geschickt werden. In den meisten Fällen ist aber ein Befall eindeutig zu erkennen.
Im zweiten Schritt kann vor allem bei sehr weit fortgeschrittenem Befall oder bei Verdacht auf statische Beeinträchtigung ein Bausachverständiger hinzugezogen werden, um ein Gutachten zur Gesamtgefährdung zu erstellen.
Im weiteren Schritt geht der Fachbetrieb immer strikt nach ÖNORM 3802-3 vor.
Vorgehensweise
- Entfernung der schadhaften, befallenen Holzbauteile
- Feststellung des Strangverlaufs durch Abschlagen des Putzes
- Festlegung der letzten Befallsspuren durch Abflämmen des offen gelegten Mauerwerks
- Beseitigen der Feuchtigkeitsquellen
- Trockenlegung des Mauerwerks
- Einbringen von Schwammsperrmittel mittels Sprüh-, Bohrloch- oder Schaumverfahren
- Austausch der Hölzer durch neue, imprägnierte Holzbauteile
- Wenn möglich, ist eine Imprägnierung des Mauerwerks mittels Druckinjektion zu empfehlen, um so die notwendige Tiefe im Mauerwerk zu erreichen und so die letzten Spuren des Pilzes zu bekämpfen
Thermische Behandlung
Zu den in der ÖNORM 3802-3 fachgerechten Methoden zählt auch die thermische Behandlung. Dabei wird, wie bei holzzerstörenden Insekten auch, der gesamte Bereich mit Heißluft erhitzt, um hier im Befallsbereich eine vollständige Tilgung zu erreichen. Die Methode ist äußerst wirksam, wenn auch aufwändig und kostspielig. Dennoch bietet auch die thermische Behandlung keinen Langzeitschutz vor Neubefall. Sie ist vor allem in jenen Bereichen sinnvoll, wo keine Einbringung von Bioziden möglich oder gewünscht ist.